ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN
- Was diese allg. Vertrags- und Reisebedingungen regeln
1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Adventure Travel Wild Morocco Sarl. in Mohammedia, Marokko, veranstalteten Reisearrangements und angebotenen Leistungen.
- Anmeldung: Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Adventure Travel Wild Morocco Sarl abgeschlossen wird
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Adventure Travel Wild Morocco Sarl kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungs- stelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Adventure Travel Wild Morocco Sarl wirksam. Adventure Travel Wild Morocco Sarl hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
2.2. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.3. Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Fritz statt Friedrich), kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.
- Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von Adventure Travel Wild Morocco Sarl beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich, auch wenn Sie mit Ihrem Arrangement ein Bahnanschlussbillett erhalten.
- Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der jeweils aktuellen Ausschreibung.
4.2. Zahlung
4.2.1. Anlässlich des Vertragsabschlusses ist folgende Anzahlung pro Person zu leisten: 30% des gesamten Rechnungsbetrags innert 10 Tagen. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zahlbar.
4.2.2. Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen.
4.2.3. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt Adventure Travel Wild Morocco Sarl die Reiseleistungen zu verweigern.
4.3. Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
4.4. Buchungsgebühren
Falls Sie ein “Nur-Landarrangement” (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz aus dem Adventure Travel Wild Morocco Sarl Angebot) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, maximal Fr. 120.– pro Auftrag; die gleiche Regelung gilt für “Nur-Hotel-Buchungen” bis zu drei Nächten.
4.5. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Adventure Travel Wild Morocco Sarl neben den im Prospekt/Ausschreibung erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann.
4.6. Reisedokumente
Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel 10 Tage vor Reisebeginn. Sollten Sie die Reisedokumente nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend Ihre Buchungsstelle.
- Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
5.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Adventure Travel Wild Morocco Sarl persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
5.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reise- Ziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reise- absage (Annullierung) werden pro Person Fr. 60.–, pro Auftrag, maximal Fr. 120.– als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe Ziffer 5.3.). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen (Ziffer 5.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3. Annullierungskosten Gruppenreisen
5.3.1. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
90 – 61 Tage vor Abreise. 30%
60 – 46 Tage vor Abreise 40%
45 – 31 Tage vor Abreise 60%
30 – 0 Tage vor Abreise 80%
Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
5.3.3. Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden.
5.3.4. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, oder per anderen elektronischen Medien.
5.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei uns eine Annullierungskosten Versicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleiben die Prämie für die Annullierungskosten-Versicherung und die Bearbeitungsgebühren geschuldet, resp. Wird nicht zurückbezahlt.
5.5. Ersatzreisender,
Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen. Dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie gemeinsam (solidarisch) mit ihm für die Bezahlung des gesamten Reisepreises und die Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2). Adventure Travel Wild Morocco Sarl orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Nennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffern 5.2./5.3.).
- Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1. Änderungen vor Vertragsabschluss Adventure Travel Wild Morocco Sarl behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Adventure Travel Wild Morocco Sarl vor Vertragsabschluss.
6.2. Änderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge) b) neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen, usw.) c) Wechselkursänderungen
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4. genannten Rechte zu. Bitte beachten Sie das massgebende Datum der Preiskalkulation in der jeweiligen Reiseausschreibung.
6.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Adventure Travel Wild Morocco Sarl behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. Adventure Travel Wild Morocco Sarl bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Adventure Travel Wild Morocco Sarl orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5 Tage- Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweiz. Post übergeben.
- Reiseabsage durch Adventure Travel Wild Morocco Sarl
7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Adventure Travel Wild Morocco Sarl ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Adventure Travel Wild Morocco Sarl Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.2./ 5.3. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Adventure Travel Wild Morocco Sarl angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, kann Adventure Travel Wild Morocco Sarl die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.
7.3. Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Adventure Travel Wild Morocco Sarl die Reise absagen.
7.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch Adventure Travel Wild Morocco Sarl
Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie das Bundesamtes für Gesundheit (BAG)und auch den Marokkanischen Behörden bei und prüfen,
ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. Der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder
einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir
uns das Recht vor, die Reise abzusagen
- Programmänderungen/Leistungsausfälle während der Reise
8.1. Adventure Travel Wild Morocco Sarl ist bemüht, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird ihnen Adventure Travel Wild Morocco Sarl soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässiger Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für Adventure Travel Wild Morocco Sarl verursachen, darf Adventure Travel Wild Morocco Sarl die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.2. Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht werden, darf, so haftet die Adventure Travel Wild Morocco Sarl nur im Rahmen dieser Adventure Travel Wild Morocco Sarl die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale gehen zulasten des Reisenden.
8.3. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorkommen, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütete Ihnen Adventure Travel Wild Morocco Sarl den objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jener der erbrachten Dienstleistungen (siehe Ziffer 11).
- Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Adventure Travel Wild Morocco Sarl nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung des Veranstalters oder die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, die im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Adventure Travel Wild Morocco Sarl.
- Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Knecht- Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. 10.2. Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten sie mit den Reiseunterlagen.
10.3. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessene Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel, usw.) und gegen Beleg vom Veranstalter respektive Adventure Travel Wild Morocco Sarl ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1. und 10.2.) verlangt (siehe Ziffer 11).
10.4. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Adventure Travel Wild Morocco Sarl geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderung- gen gegenüber Adventure Travel Wild Morocco Sarl geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.5. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1. und 10.2. anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
10.06. Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzanforderung ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen,
nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.
- Haftung der Adventure Travel Wild Morocco Sarl
11.1. Allgemeines
Adventure Travel Wild Morocco Sarl vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen
11.2.2. Haftungsausschlüsse
Adventure Travel Wild Morocco Sarl haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Adventure Travel Wild Morocco Sarl, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflichten zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustartionsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von Adventure Travel Wild Morocco Sarl ausgeschlossen.
11.2.3. Personenschaden
Für Personenschaden, welche die Folge der Nichterfüllung oder
nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Adventure Travel Wild Morocco Sarl im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reise- Bedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.4. Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden, usw.)
Bei anderen Schäden d.h. nicht Personenschaden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Adventure Travel Wild Morocco Sarl auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für
die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall in unbewachtem Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haftet Adventure Travel Wild Morocco Sarl nicht.
11.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne, usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung
der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet Adventure Travel Wild Morocco Sarl nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen
11.3. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es
liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen
und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Adventure Travel Wild Morocco Sarl ist nicht Ihre Vertragspartei
und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor
Ort buchen oder ein Adventure Travel Wild Morocco Sarl Reiseleitung daran teilnimmt.
11.4. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschaden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.5. Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
- Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Adventure Travel Wild Morocco Sarl empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-, Annullierungskosten-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Extra- Rückreisekosten-Versicherung.
13.Einreise-/Visa-/Gesundheitsvorschriften, Gepäck
13.1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
13.2. Schengen Staaten
Wen Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleich- wohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.
13.3. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.4. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. 13.5. Adventure Travel Wild Morocco Sarl macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Adventure Travel Wild Morocco Sarl ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
13.6. Gepäckbestimmungen
Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Geldsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.
- Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Adventure Travel Wild Morocco Sarl und Ihnen ist marokkanisches Recht anwendbar. Klagen gegen Adventure Travel Wild Morocco Sarl können nur am Hauptsitz in Mohammedia angebracht werden. 17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
15.3. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl
und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich
nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen
oder internationalen Abkommen.
Diese Bedingungen gelten ab 10. September 2012 bis auf Widerruf. (ME 10.09.2012)
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Adventure Travel Wild Morocco Sarl empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-, Annullierungskosten-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Extra- Rückreisekosten-Versicherung.